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Einschnitt bei Bankgeheimnis für Anleger nach BFH-Urteil | Festgeld News

Einschnitt bei Bankgeheimnis für Anleger nach BFH-Urteil

In der öffentlichen Debatte war zuletzt vor allem die Geheimhaltung in den so genannten Steueroasen, die aus Sicht von Kritikern dem Steuerbetrug und der Hinterziehung Vorschub leisten.

Doch auch hierzulande bringt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs eine Lockerung des Bankgeheimnisses auf den Weg, durch das die Kunden dem Finanzamt gegenüber allmählich weniger sicher gestellt sein werden. Die Signale aus München sind eindeutig. Private Bankkonten werden zukünftig nicht mehr so sicher sein, wie es die deutschen Verbraucher bei ihren Banken bisher gewohnt waren.

Routineprüfungen des Finanzamtes können immer wieder auf Unregelmäßigkeiten und Ausfälligkeiten bei Kontobewegungen hinweisen. Doch bisher musste ein begründeter Verdacht etwa auf die Hinterziehung vorliegen, damit die Behörden die monetären Verhältnisse der Kontoinhaber genauer durchleuchten durften. Kontrollmitteilungen sind nun auch möglich, ohne dass der Verdacht auf eine mögliche bewusste Steuerhinterziehung besteht.

Auffällige Bewegungen – mitunter Lappalien, wie sie immer wieder auftreten können im Alltagsgeschäft - beim Bank-Konto reichen aus, um dem Finanzamt den Zugriff zu gewähren. Aus Sicht von vielen Juristen ist das Bankgeheimnis für die Kunden der Banken durch die Neuregelung deutlich geschwächt.

Der Bundesfinanzhof indes sieht Kontrollen von Konten und Depots bei berechtigtem Verdacht eindeutig für zulässig. Andere Beobachter halten das urteil sogar für eine Stärkung des Bankgeheimnisses. So etwa der Bundesverband der Deutschen Volksbanken. Begründet wird diese Einschätzung des Urteils insofern, als dass die Geheimhaltung nun auch für bankinterne Konten gilt.

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