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Weniger komplizierter Wechsel des Girokontos durch Neuregelungen | Festgeld News

Weniger komplizierter Wechsel des Girokontos durch Neuregelungen

Das Kürzel ZKA sagt vielen deutschen Verbraucher vermutlich eher nichts. Dennoch verdanken die Bankkunden dem Verband wichtige Neuerungen, die ihnen einen deutlich einfacheren Prozess beim Wechsel des Girokontos bescheren sollen und können.

Hinter der Abkürzung verbirgt sich der so genannte Zentrale Kreditausschuss der zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft. In diesem Ausschuss hat man sich nun zum Monat zu etlichen Veränderungen durchgerungen, die sich auch die Wechselmöglichkeiten des Kontos für die Verbraucher beziehen, das Fundament bilden Empfehlungen, die von EBIC und EU gemeinsam ausgesprochen worden waren.

Die Ratschläge auf europäischer Ebene sollen grundsätzlich den Verbrauchern einen reibungsloseren Wechsel von einer Bank zur anderen zu ermöglichen. Schon üblich sind bei vielen Banken die Hilfestellungen der neuen Bank, die ihren Kunden die Arbeit des Umzugs abnimmt, hierzu die ein so genannter Kontoübertragungsauftrag.

Ab diesem Monat wird dieser Service zum Schließen und der Übertragung der Einlagen auf das neue Konto um einem wichtigen Bestandteil ergänzt. So können nun auch Dauerauftrags-Listen zwischen alter und neuer Bank wechseln, so dass die Kunden beim neuen Girokonto nicht erneut alle bestehenden Aufträge einrichten müssen, wenn eine Kündigung des früheren Kontos vorgenommen wurde.

Spätestens nach Ablauf einer Frist von sieben Arbeitstagen soll dieser Austausch dem europäischen Empfehlungen entsprechend abgeschlossen sein. Selbst bei der Information Dritter sollen die Banken ihren Kunden ab sofort verstärkt helfen können, damit die Nutzer nicht auf sich allein gestellt Arbeitgeber oder Lastschriften-Empfänger informieren müssen.

Dies soll mindestens mit speziellen Vordrucken geschehen, die Kunden bei ihren Banken erhalten, um Stromversorger und andere wichtige Partner im Alltag mit möglichst geringem Zeitaufwand über die neuen Bankdaten in Kenntnis setzen zu können.

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