Festgeld Besteuerung - Steuern - Abgeltungssteuer
Die Zinsen, die man mit seinem Festgeldkonto generiert, müssen als Kapitaleinkünfte nach dem Einkommensteuergesetz versteuert werden. Momentan verläuft die Prozedur so, dass der Festgeld Anbieter die sogenannte Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% sofort von den Festgeld Zinsen abzieht und an den Fiskus überweist. Wenn dann am Ende des Jahres die Veranlagung zur Einkommensteuer fällig ist, wird die bereits gezahlte Zinsabschlagsteuer auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Je nachdem, wie hoch der individuelle Einkommensteuersatz ist, muss man den Differenzbetrag nachzahlen oder bekommt vielleicht sogar eine Erstattung.
Ab 2009 ändert sich diese Situation merklich, denn es findet von diesem Zeitpunkt an keine Veranlagung der Kapitaleinkünfte mehr statt, sondern es wird eine Abgeltungssteuer eingeführt, die der Anbieter wie die Zinsabschlagsteuer direkt einbehält und an den Fiskus überweist. Mit der Zahlung dieser Steuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist die Steuerschuld auf Kapitaleinkünfte in Zukunft abgegolten.
Jeder Festgeld Anleger, dessen persönlicher Einkommensteuersatz über 25% liegt, kann also zukünftig Steuern sparen. Dabei werden Anlagen wie Festgeld und Tagesgeld aus steuerlicher Sicht im Vergleich interessanter, weil Dividenden für Aktien mit Einführung der Abgeltungssteuer beispielsweise nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern ebenfalls voll versteuert werden. Auch die Steuerfreiheit auf Kursgewinne, die man nach einem Jahr Haltedauer realisieren konnte, fällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer weg.
Insgesamt betrachtet ist ein kostenloses Festgeldkonto in punkto Besteuerung auf jeden Fall eine gute Wahl, zumal in Zukunft die anderen Geldanlagen ihre steuerlichen Privilegien weitestgehend verlieren. Festgeld bedeutet damit hohe Rendite, große Sicherheit und eine günstige Steuerlast.

